TECHNIKPROFI Michael Wafzig

VDE-Prüfdienstleistungen

Sicherheit geht vor: Die Notwendigkeit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

In jedem Betrieb, ob Handwerk, Büro oder Handel, kommen sie täglich zum Einsatz: ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Dazu zählen alle Geräte, die während des Betriebs bewegt werden können oder leicht von einem Ort zum anderen gebracht werden, wie zum Beispiel Bohrmaschinen, Staubsauger, Computer, Verlängerungskabel, Kaffeemaschinen oder Wasserkocher. Doch gerade weil sie so mobil sind und oft starken Beanspruchungen ausgesetzt werden, bergen sie ein erhöhtes Risiko für elektrische Unfälle, wenn sie nicht regelmäßig überprüft werden.

Welche Pflichten haben Inhaber von Betrieben?

Als Betriebsinhaber tragen Sie eine große Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Dies ist nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern auch gesetzlich in verschiedenen Vorschriften verankert:

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsmittel, zu denen auch ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gehören, regelmäßig auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Ziel ist es, Gefährdungen für Beschäftigte zu vermeiden oder zu minimieren.

DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3): Diese berufsgenossenschaftliche Vorschrift konkretisiert die Anforderungen der BetrSichV für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie schreibt vor, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach einer Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen. Die Prüfung darf nur von einer Elektrofachkraft oder einer unter ihrer Leitung stehenden Person durchgeführt werden.

Die Einhaltung dieser Vorschriften dient nicht nur dem Schutz Ihrer Mitarbeiter, sondern auch der Vermeidung von Betriebsunterbrechungen, Sachschäden und potenziellen rechtlichen Konsequenzen bei Unfällen.

Wie oft sollten ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

Die Prüffristen sind nicht pauschal festgelegt, sondern hängen von verschiedenen Faktoren ab. Die DGUV Vorschrift 3 gibt lediglich Richtwerte vor. Eine genaue Festlegung erfolgt im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung, die jeder Betrieb für sich erstellen muss. Dabei werden unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt:

Art des Betriebsmittels: Manche Geräte sind anfälliger für Schäden als andere.

Beanspruchung: Wie oft und unter welchen Bedingungen wird das Gerät eingesetzt? (z.B. Baustelle vs. Büro)

Umgebungsbedingungen: Feuchtigkeit, Staub oder extreme Temperaturen können die Lebensdauer beeinflussen.

Herstellerangaben: Einige Hersteller geben spezifische Prüfintervalle vor.

Typische Richtwerte aus der DGUV Vorschrift 3 sind:

Bürobereich (geringe Beanspruchung): ca. alle 2 Jahre

Werkstätten, Küchen (mittlere Beanspruchung): ca. alle 12 Monate

Baustellen, Fertigung (hohe Beanspruchung): ca. alle 3 bis 6 Monate

Es ist entscheidend, dass die Prüffristen von einer qualifizierten Person festgelegt und die Prüfungen von einer Elektrofachkraft durchgeführt und dokumentiert werden.

Ist eine Prüfung auch für Privatpersonen sinnvoll?

Auch wenn Privatpersonen nicht den gleichen strengen gesetzlichen Auflagen wie Betriebe unterliegen, ist eine regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ausdrücklich empfehlenswert und absolut sinnvoll!

Geräte wie Haartrockner, Toaster, Verlängerungskabel, Rasenmäher oder elektrische Gartengeräte sind im privaten Haushalt alltäglich. Sie unterliegen ebenfalls Verschleiß und können durch unsachgemäßen Gebrauch oder Alterung Schäden entwickeln. Ein defektes Kabel oder ein Isolationsfehler kann zu Kurzschlüssen, Stromschlägen oder sogar Bränden führen.

Vorteile der Prüfung für Privatpersonen:

Erhöhte Sicherheit: Minimierung des Risikos von Stromschlägen und Bränden im Haushalt.

Früherkennung von Mängeln: Defekte werden erkannt, bevor sie gefährlich werden.

Längere Lebensdauer der Geräte: Regelmäßige Wartung kann die Lebensdauer der Geräte verlängern.

Seelenfrieden: Das gute Gefühl, dass die eigenen elektrischen Geräte sicher sind.

Auch wenn es keine Pflicht gibt, können Sie als Privatperson von uns Ihre elektrischen Geräte auf Sicherheit prüfen lassen. Investieren Sie in Ihre Sicherheit und die Ihrer Familie – es lohnt sich!

Sie haben Fragen zur Prüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel oder benötigen Unterstützung bei der Umsetzung der DGUV Vorschrift 3 in Ihrem Betrieb? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne und übernehmen die professionelle Prüfung Ihrer Geräte.